Abmahnung Schutt, Waetke für dtp entertainment „Alarm für Cobra 11- Das Syndikat“

Es liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma dtp entertainment AG aus Hamburg vor. Die dtp entertainment AG wird anwaltlich vertreten durch die Rechtsanwälte Schutt, Waetke aus Karlsruhe.

In der Abmahnung lässt die Firma dtp entertainment AG durch die Rechtsanwälte Schutt, Waetke vorwerfen, das Werk „Alarm für Cobra 11 – Das Syndikat (PC)“ im Internet als Teilnehmer eines so genannten Peer-to-Peer-Netzwerkes ohne Zustimmung anderen zum selben Zeitpunkt in dem Netzwerk befindlichen Nutzern zum Download angeboten zu haben.

Mit der Abmahnung der Rechtsanwälte Schutt, Waetke werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Ersatz von Rechtsanwaltskosten geltend gemacht.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Schutt, Waetke wird aufgefordert, die streitgegenständliche Datei unverzüglich von dem Rechner zu entfernen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung einzureichen. Dem Abmahnschreiben ist eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt.

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Schutt, Waetke wird angeboten, zur Abgeltung sämtlicher Zahlungsansprüche einen pauschalen Gesamtbetrag in Höhe von 600,00 EUR zu bezahlen.

Allgemeiner Hinweis: Es kann grundsätzlich nicht empfohlen werden, die einer Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterzeichnen und beim gegnerischen Rechtsanwalt einzureichen. Es muß auch davor abgeraten werden, im Internet verfügbare Musterunterlassungserklärungen ungeprüft zu verwenden. Die in einer Abmahnung gesetzte Frist sollten jedoch unbedingt beachtet werden, da andernfalls die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens droht.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Oder rufen Sie mich einfach an. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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